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Wie die Lebensversicherung bei Finanznot helfen kann

Fast jeder Bürger hat statistisch gesehen eine private Lebensversicherung. Eine solche Police ist nicht nur zur Altersvorsorge oder Vermögensanlage sinnvoll, sondern kann unter Umständen auch bei finanziellen Schwierigkeiten vor dem Vertragsablauf helfen.                                                                           

(verpd) Nicht immer läuft alles nach Plan. Wer beispielsweise in Geldnot gerät, braucht schnelle Hilfe. Eine bestehende Lebensversicherung kann hierzu eine Möglichkeit sein.

Insgesamt gab es nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) letztes Jahr über 81,8 Millionen bestehende private Lebensversicherungs-Policen. Wer eine Lebensversicherung hat und während der Laufzeit des Vertrages in finanzielle Not gerät, kann diese einsetzen, um seine Liquidität zu erhöhen.

Zwar ist eine solche Police normalerweise als längerfristige Geldanlage, beispielsweise für die Altersvorsorge gedacht, sie kann aber auch vor Vertragsablauf gekündigt oder, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, beliehen oder verkauft werden. Je nach Variante erhält der Versicherungsnehmer entweder einen Rückkaufswert bei einer Kündigung, sofern ein solcher bereits vorhanden ist, ein Policendarlehen bei der Beleihung oder den Verkaufspreis beim Verkauf.

Kündigen …

Je nach Vertragsvereinbarung, kann eine Lebensversicherung vor dem Vertragsablauf mit einer Kündigungsfrist in der Regel von ein bis drei Monaten zur nächsten Beitragsfälligkeit oder bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden.

Allerdings bringt eine Vertragskündigung den höchsten finanziellen Verlust den ein Versicherungsnehmer im Vergleich zu den anderen genannten Varianten erleidet. Denn ein großer Teil der Rendite entsteht erst zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin.

… verkaufen …

Weniger verlustreich als eine Kündigung kann der Verkauf einer Lebensversicherungs-Police auf dem sogenannten Zweitmarkt sein. Es gibt Firmen, die Lebensversicherungen zu einem höheren Preis kaufen, als man bei einer Vertragskündigung erhalten würde.

Diese Unternehmen setzen die Policen als Kapitalanlage ein und lassen sie meist bis zum geplanten Ablauftermin weiterlaufen, um dann die Ablaufleistung zu erhalten. Voraussetzung für einen solchen Verkauf ist oftmals, dass die Lebensversicherungs-Police bereits einen bestimmten Mindestrückkaufswert, beispielsweise 10.000 Euro, erreicht hat.

Doch auch der Verkauf einer bestehenden Lebensversicherung ist nicht immer eine gute Lösung, vor allem wenn die Police eigentlich zur Altersvorsorge gedacht war.

… oder beleihen

Sinnvoller als eine Kündigung oder ein Verkauf kann insbesondere bei kurzfristigen finanziellen Engpässen die Beleihung einer bestehenden Lebensversicherung sein. Beleihbar sind in der Regel private Lebens- und Rentenversicherungen, nicht jedoch staatlich geförderte Direktversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen.

Der Versicherungsnehmer erhält bei einem solchen Policendarlehen einen Teil seines bereits bestehenden Vertragsguthabens, üblicherweise maximal bis zur Höhe des rechnerischen Rückkaufswertes als Vorauszahlung vom Versicherer überwiesen. Wie bei einem Kredit muss der Versicherungsnehmer für den Zeitraum, bis er das Policendarlehen zurückzahlt, Darlehenszinsen entrichten.

Die mögliche Beleihungshöhe und der Darlehenszins hängen vom jeweiligen Vertrag ab und können beim Versicherer erfragt werden. Die Rückzahlung des Policendarlehens kann in Monatsraten oder als Einmalzahlung erfolgen. Entrichtet der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherungs-Beiträge wie bisher auch während der Beleihungsdauer weiter und stellt die Police nicht beitragsfrei, bleibt der Versicherungsschutz wie beispielsweise die Hinterbliebenen-Absicherung weiterbestehen.

In dem Fall wird auch die garantierte Ablaufsumme in der Regel nicht durch das Policendarlehen beeinflusst. Welche Lösung die beste ist, um unter anderem mit Hilfe einer bestehenden Lebensversicherung finanzielle Engpässe zu meistern, darüber berät auf Wunsch der Vermittler und/oder Versicherer.