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Wenn ein Pflegefall eintritt

Rund fünf Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland auf eine Pflege angewiesen – Tendenz steigend. Da jeder durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt pflegebedürftig werden kann, ist es wichtig zu wissen, was zu tun ist, wenn man selbst oder ein Angehöriger davon betroffen ist.                                                 

(verpd) Ist ein Pflegefall eingetreten, ergeben sich für den Betroffenen und seine Angehörigen vielfältige Probleme, um eine bedarfsgerechte Pflege zu sichern. Unter anderem gilt es zu klären, ob eine ambulante oder stationäre Pflege individuell passend sowie realisierbar ist und wie man einen guten Pflegedienst oder eine gute Pflegstelle findet. Zudem stellt sich die Frage, welche Leistungen einem Pflegebedürftigen oder einem pflegenden Angehörigen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen, und wie man diese beantragt. Hilfe und Informationen gibt es von offiziellen Stellen.

Ist eine Pflegebedürftigkeit eingetreten, gilt es diverse Herausforderungen zu meistern. Ein Schwerpunkt ist dabei, wie man die benötigte und gewünschte Pflege personell und finanziell sicherstellt.

Jedem Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen steht dazu eine kostenlose und individuelle Pflegeberatung zu. Diese kann telefonisch oder auch in einem persönlichen Gespräch, zum Beispiel vor Ort beim Pflegebedürftigen erfolgen.

Kostenlose Pflegeberatung

Die Voraussetzung für die kostenlose Pflegeberatung ist, dass ein Antrag auf eine Pflegeeinstufung oder auch auf Leistungen beim Träger der Pflegeversicherung, bei der der Pflegebedürftige pflegeversichert ist, gestellt wurde und ein erkennbarer Hilfe- oder Beratungsbedarf besteht. Bei gesetzlich Krankenversicherten ist der Träger die jeweilige Pflegekasse, die der Krankenkasse angegliedert ist, und bei privat Krankenversicherten der jeweilige private Krankenversicherer.

Die Anlaufstelle für die Pflegeberatung selbst, ist für gesetzlich Krankenversicherte die jeweilige Krankenkasse. Zudem kann man sich an einen der Pflegestützpunkte wenden, die deutschlandweit in den verschiedensten Regionen zur Verfügung stehen. Ansprechpartner für privat Krankenversicherte ist die bundesweit zuständige Compass private Pflegeberatung GmbH (Telefonnummer 0800 1018800).

Den Antrag auf eine Pflegeberatung und/oder auch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung kann der Pflegebedürftige selbst oder stellvertretend auch eine andere Person, die dazu bevollmächtigt ist, beim Träger der Pflegeversicherung stellen.

Pflegegradeinstufung

Der Umfang der Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich unter anderem nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Die Einstufung der individuellen Pflegestufe erfolgt bei gesetzlich Krankenversicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der dazu von der Krankenkasse beauftragt wird.

Bei privat Krankenversicherten wird die Pflegestufe des Betroffenen von der Medicproof GmbH, einem medizinischen Dienst, der vom jeweiligen privaten Krankenversicherer damit betraut wird, ermittelt. Es kann hilfreich sein, wenn derjenige, der den Pflegebedürftigen aktuell betreut, bei der Begutachtung dabei ist und vorhandene Arzt- und Klinikberichte, eine Liste der notwendigen Medikamente und ein Pflegetagebuch dem medizinischen Dienst bei der Einstufung vorlegt.

In einem Pflegetagebuch sollte der Pflegebedürftige oder ein Angehörige auflisten, welche Verrichtungen wie zum Beispiel Waschen, Anziehen und Essen sowie kognitive Fähigkeiten dem Pflegebedürftigen ohne Hilfe nicht mehr möglich sind. Was ein Pflegetagebuch enthalten sollte, zeigt die kostenlos downloadbare Broschüre „Das neue Pflegetagebuch“ des Sozialverbands Deutschland e.V., einem gemeinnützig anerkannten Verein.

Der Umfang und die Höhe der Leistungen hängen zudem davon ab, für welche Pflegeart – ambulante oder stationäre Pflege – sich der Pflegebedürftige und seine Angehörigen aufgrund der individuellen Gegebenheiten entscheiden.

Auf der Suche nach einem Pflegedienst oder Pflegeheim

Wer nach Pflegediensten für eine ambulante Pflege und/oder Pflegeheimen für eine stationäre Pflege sucht, findet entsprechende Adressen unter anderem auf den Webportalen diverser Krankenkassen und gemeinnützigen Institutionen, wie der AOK (AOK-Pflegenavigator), der BKK (BKK PflegeFinder), des Verbands der Ersatzkassen (Pflegelotse der Verband der Ersatzkassen) und der Weissen Liste gemeinnützige GmbH.

Unter anderem sind hier teilweise auch Bewertungen und Preislisten zu den jeweiligen ambulanten Pflegediensten und stationären Heimen zu finden.

Welche Hilfen und Lösungen es gibt, um auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange zu Hause wohnen bleiben zu können, wird unter anderem im Internet unter www.serviceportal-zuhause-im-alter.de aufgezeigt. In diesem Webauftritt des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kann unter anderem eine Checkliste für die Suche nach einem passenden ambulanten Pflegedienst heruntergeladen werden.

Unter www.wegweiser-demenz.de, ebenfalls ein Webportal des BMFSFJ, gibt es umfangreiche Informationen zur Pflege von Demenzkranken. Enthalten ist hier beispielsweise eine herunterladbare Checkliste mit Bewertungskriterien, die bei der Besichtigung eines infrage kommenden Pflegeheims für mehr Klarheit sorgt.

Grundlegende Informationen bis hin zur schnellen Hilfe

Grundlegende Informationen rund um die Pflege bietet das BMFSFJ-Webportal www.wege-zur-pflege.de. Zudem gibt es vom BMFSFJ eine telefonische Beratung und Hilfe für Angehörige unter der Telefonnummer 030 20179131.

Welche Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung bietet und was zu tun ist, wenn eine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, steht in den aktualisierten Broschüren „Ratgeber zur Pflege“, „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Das BMG bietet zudem eine telefonische Beratung (Telefonnummer 030 340606602) zu allgemeinen Fragen zum Thema Pflege an.