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Was bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit zu tun ist

Es gibt keine Garantie, dass man nicht selbst oder ein naher Angehöriger zum Pflegefall wird. Schon in jungen Jahren kann in Unfall oder eine schwere Krankheit dazu führen. Welche ersten Schritte bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit notwendig sind, damit der Betroffene die passende Pflege erhält.                                            

(verpd) Wenn ein Pflegefall eintritt, stehen Betroffene und Angehörige vor zahlreichen Herausforderungen, um die passende Versorgung sicherzustellen. Es muss geklärt werden, ob eine ambulante oder stationäre Pflege sinnvoll und machbar ist. Ferner ist zu prüfen, welche Leistungen den Pflegebedürftigen und eventuell den pflegenden Angehörigen von der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen und wie diese beantragt werden. Außerdem ist ein geeigneter Pflegedienst oder ein passendes Pflegeheim zu finden. Offizielle Stellen bieten dabei Unterstützung und Informationen an.

Es gibt vielfältige körperliche, geistige oder psychische Gründe, die dazu führen können, dass man pflegebedürftig wird. Eine Pflegebedürftigkeit stellt den Betroffenen und seine Angehörigen vor große Herausforderungen, um die benötigte Pflege personell und finanziell sicherzustellen.

Ein erster Schritt dazu ist es, sich direkt an den Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung zu wenden, um einen Antrag auf eine Pflegegradeinstufung zu stellen. Denn Art und Umfang der Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich nicht nur nach der Art der Pflege – ambulant oder stationär –, sondern auch nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad).

Bei gesetzlich Krankenversicherten ist der Träger die jeweilige Pflegekasse, die der Krankenkasse angegliedert ist, und bei privat Krankenversicherten der jeweilige private Krankenversicherer.

Mehr Klarheit durch die Pflegeberatung

Zudem ist es sinnvoll, zeitnah eine kostenlose und individuelle Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, auf die jeder Pflegebedürftige und dessen pflegende Angehörige einen gesetzlichen Anspruch haben. Anspruchsvoraussetzung ist ein Antrag auf eine Pflegeeinstufung oder auch auf Pflegeversicherungsleistungen beim Träger der Pflegeversicherung, der vom Pflegebedürftigen selbst oder stellvertretend einer anderen Person, die dazu bevollmächtigt ist, gestellt werden kann.

Die Anlaufstelle für die Pflegeberatung, ist für gesetzlich Krankenversicherte die jeweilige Krankenkasse. Die Beratung kann telefonisch oder auch vor Ort beim Pflegebedürftigen erfolgen. Zudem kann man sich an einen der Pflegestützpunkte wenden, die deutschlandweit in den verschiedensten Regionen zur Verfügung stehen. Ansprechpartner für privat Krankenversicherte ist die bundesweit zuständige Compass private Pflegeberatung GmbH (Telefonnummer 0800 1018800).

Bei einer Pflegeberatung gehen die Experten auf die Sorgen und Fragen des Betroffenen und seinen Angehörigen ein, ermitteln den notwendigen Unterstützungsbedarf und stehen in der jeweiligen Pflegesituation begleitend zur Seite. Zudem informieren sie umfassend über die möglichen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ferner können hier Kontaktadressen, für die Suche nach einem ambulanten Dienst oder einem Pflegeheim erfragt werden.

Übrigens, um Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, ist es in der Regel notwendig, dass der Pflegebedürftige oder eine dazu bevollmächtige Person beim Träger der Pflegeversicherung einen entsprechenden Antrag stellt.

Was bei der Pflegegradeinstufung zu beachten ist

Die Einstufung des Pflegegrades erfolgt bei gesetzlich Krankenversicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der dazu von der Krankenkasse beauftragt wird. Bei privat Krankenversicherten übernimmt die Pflegeeinstufung des Betroffenen die Medicproof GmbH, ein medizinischer Dienst, der vom jeweiligen privaten Krankenversicherer damit betraut wird.

Sinnvoll ist es, wenn derjenige, der den Pflegebedürftigen aktuell betreut, bei der Begutachtung dabei ist und vorhandene Arzt- und Klinikberichte, eine Liste der notwendigen Medikamente und ein Pflegetagebuch dem medizinischen Dienst bei der Einstufung vorlegt.

Um einen tatsächlichen Pflegegrad ermitteln zu können, hilft den Einstufenden zudem ein geführtes Pflegetagebuch. Ein Betroffener oder Angehöriger sollte dazu mindestens zwei Wochen lang vor der Pflegeeinstufung jeden Tag schriftlich festhalten, welche Verrichtungen wie zum Beispiel Waschen, Anziehen und Essen sowie kognitive Fähigkeiten dem Pflegebedürftigen ohne Hilfe nicht mehr möglich sind.

Was ein Pflegetagebuch enthalten sollte, zeigt die kostenlos downloadbare Broschüre „Das neue Pflegetagebuch“ des Sozialverbands Deutschland e.V., einem gemeinnützig anerkannten Verein.

Einen passenden Pflegedienst oder ein Pflegeheim finden

Bei der Suche nach den Adressen von Pflegediensten für eine ambulante Pflege und/oder Pflegeheimen für eine stationäre Pflege helfen unter anderem folgende Webportale diverser Krankenkassen und gemeinnützigen Institutionen: AOK (AOK-Pflegenavigator), BKK (BKK PflegeFinder), des Verband der Ersatzkassen (Pflegelotse der Verband der Ersatzkassen) und der Weissen Liste gemeinnützige GmbH.

Unter anderem sind hier teilweise auch Bewertungen und Preislisten zu den jeweiligen ambulanten Pflegediensten und stationären Heimen zu finden. Im Webportal der Weissen Liste gibt es zudem eine downloadbare Checkliste mit Bewertungskriterien für die Pflegeheimauswahl.

Hilfen und Lösungen, wie man im Alter und bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange zu Hause wohnen bleiben kann, werden unter anderem im Webauftritt des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter www.serviceportal-zuhause-im-alter.de aufgezeigt. Eine hier downloadbare Checkliste hilft bei der Wahl des passenden Pflegedienstes.

Unter www.wegweiser-demenz.de, ebenfalls ein Webportal des BMFSFJ, gibt es umfangreiche Informationen zur Pflege von Demenzkranken.

Weiterführende Informationen und schnelle Hilfe

Umfassende Informationen rund um die Pflege, zum Beispiel zu den Leistungen der Pflegeversicherung, findet man im BMFSFJ-Webportal www.wege-zur-pflege.de sowie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Entsprechende Ausführungen enthalten auch die BMG-Broschüren „Ratgeber zur Pflege“, „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ und „Ratgeber Demenz“.

Das BMG bietet zudem eine telefonische Beratung (Telefonnummer 030 340606602) zu allgemeinen Fragen zum Thema Pflege an. Ferner gibt es vom BMFSFJ eine telefonische Beratung und Hilfe für Angehörige unter der Telefonnummer 030 20179131.