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Unzureichender gesetzlicher Unfallschutz für Kinder

Wenn ein Kind verunfallt, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.                                                                                     

                                                                                                                

(verpd) Eltern sollten sich nicht allein auf den gesetzlichen Unfallschutz verlassen, wenn es darum geht, dass ihr Kind bei einem Unfall ausreichend abgesichert ist. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nämlich bei weitem nicht für alle Unfälle. Verunfallt beispielsweise ein Kind in der Freizeit, besteht in der Regel gar kein gesetzlicher Unfallschutz.

Wann ein Unfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist, ist im Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich geregelt. Das gilt auch für die Art und Höhe der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

So sind Unfälle von Kindern nur im Kindergarten, in der Krippe, im Hort, in der Kindertagesstätte, in der Schule und Hochschule oder auf dem Hin- und Rückweg dorthin entsprechend gesetzlich abgesichert. Details dazu, erklärt das Webportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV).

Kein gesetzlicher Unfallschutz bei Freizeitunfällen

Die Mehrheit der Unfälle ereignet sich, wie Studien zeigen, allerdings im privaten Bereich oder bei privaten Tätigkeiten wie beim Spielen, beim Einkaufen oder auf dem Weg zu einem Freund – und diese Unfälle fallen nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz.

Auch wenn beispielsweise ein Schüler den direkten Schulweg verlässt, um etwas einzukaufen und dabei verunfallt, ist dies nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Absicherungslücken verhindern

Diese Lücken im gesetzlichen Unfallschutz lassen sich jedoch mit entsprechenden Lösungen der privaten Versicherungswirtschaft schließen. So bietet eine private Unfallversicherung einen weltweiten Schutz, der rund um die Uhr gilt, und zwar sowohl bei Unfällen in der Schule und im Beruf als auch in der Freizeit.

Bei einer privaten Unfallpolice können mögliche Versicherungsleistungen wie eine Kapitalsumme und/oder Rentenzahlung bei Invalidität in einer gewünschten Höhe vereinbart werden – bei der gesetzlichen Unfallversicherung sind auch die Leistungen gesetzlich vorgegeben. Mit einer privaten Unfallversicherung lässt sich somit auch sicherstellen, dass ein unfallbedingt dauerhaft erwerbsunfähiges Kind auch im Erwachsenenalter über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt.

Optional können meist weitere Leistungen wie Bergungs- und Suchkosten, ein Krankenhaustagegeld oder kosmetische Operationskosten in einer privaten Unfallpolice mitversichert werden. Zudem gibt es auch private Versicherungslösungen, die eine finanzielle Absicherung bei einer eintretenden Invalidität eines Kindes nicht nur infolge eines Unfalles, sondern auch einer Krankheit ermöglichen.