Nicht immer kann ein Streit ohne Hinzuziehung eines Anwaltes oder einem Gerichtsverfahren geklärt werden. Doch dies birgt für alle Streitparteien ein hohes Kostenrisiko. Mit der passenden Vorsorge muss man dennoch nicht auf die Durchsetzung seines Rechts verzichten.
(verpd) Es gibt zahlreiche Alltags- und Lebensbereiche, in denen es zum Konflikt kommen kann, sei es zum Beispiel mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter, einem Unfallgegner, einem Händler oder einer Behörde. Um sein Recht zu bekommen, bleibt oftmals als letzte Möglichkeit der Gang zum Anwalt oder auch ein Gerichtsverfahren. Viele schrecken allerdings wegen der zum Teil sehr hohen Anwalts- oder Prozesskosten davor zurück. Dieses Kostenrisiko lässt sich jedoch absichern.
Bereits bei einem Streitwert von 5.000 Euro kann ein Gerichtsverfahren in der ersten Instanz zu Prozesskosten in Höhe von mehr als 2.800 Euro und insgesamt bis einschließlich der dritten Instanz sogar bis fast 9.600 Euro führen. Und selbst wenn nur ein Anwalt eingeschaltet wird, um einen Konflikt außergerichtlich zu klären, sind je nach Streitwert mehrere Hundert oder Tausend Euro an Anwaltshonorar zu zahlen.
In der Regel gilt: Je höher der Streitwert, desto höher ist auch das Kostenrisiko, das man bei einem Rechtsstreit trägt. Doch insbesondere, wenn es um hohe Streitwerte geht, wie zum Beispiel das Einklagen von Schadenersatz und Schmerzensgeld bei einem erlittenen Personenschaden, kann man es sich in den wenigsten Fällen leisten, auf sein Recht zu verzichten.
Mit einer passenden Rechtsschutz-Versicherung kann jeder dem Kostenrisiko vorbeugen. Denn eine solche Police übernimmt im Versicherungsfall die Anwalts- beziehungsweise Prozesskosten entsprechend den Vertragsvereinbarungen.
Viele haben bereits eine Rechtsschutz-Versicherung
Dass bereits viele auf eine solche Absicherung setzen, zeigt die Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Demnach ist von 1995 bis 2022 die Anzahl der bestehenden Rechtsschutz-Policen von 18,7 Millionen auf 23,6 Millionen angestiegen.
Allein 2022 zahlten die Rechtsschutzversicherer rund 3,2 Milliarden Euro an Leistungen, damit die in einer Rechtsschutzpolice Versicherten zu ihrem Recht kommen oder sich auch gegen ungerechte Vorwürfe anderer wehren konnten. Insgesamt gibt es je nach Rechtsgebiete und individuellem Bedarf unterschiedliche Versicherungsvarianten.
Ärger bei einem Verkehrsunfall oder rund ums Auto
Zu einer der häufigsten Rechtsschutzpolicen zählt die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung. Versichert sind hier zum einen der Versicherungsnehmer als Halter oder Fahrer von eigenen oder fremden Fahrzeugen, aber auch als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast, und zum anderen berechtigte Fahrer und Insassen der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge.
Die Police hilft unter anderem den Versicherten, um eigene Schadenersatzansprüche nach einem Kfz-Unfall geltend zu machen. Sie leistet auch für die Abwehr des Vorwurfes, gegen bestimmte Verkehrs- oder Strafvorschriften im Straßenverkehr verstoßen zu haben, zum Beispiel, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, er hätte einen Unfall verursacht und dadurch fahrlässig einen Menschen verletzt. Zudem sind in der Regel Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt oder dem Pkw-Händler mitversichert.
Kostenschutz bei Streitigkeiten im Beruf und Alltag
Einer der gängigsten Rechtsschutz-Policen ist zudem die Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung. Eine solche Versicherung deckt die Streitkosten hinsichtlich diverser privater oder beruflicher Auseinandersetzungen ab. Abgesichert sind in einer solchen Police in der Regel der Versicherungsnehmer und der Ehe- beziehungsweise der namentlich genannte Lebenspartner sowie deren minderjährigen oder in Ausbildung stehende unverheiratete Kinder.
Versicherungsschutz besteht in der Regel bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder auch bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche, die man als Fußgänger oder Radfahrer nach einem Unfall an den Unfallgegner stellt. Auch ein Rechtsstreit mit der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung vor dem Sozialgericht ist in der Regel versichert.
Eine Privatrechtsschutz-Police übernimmt im Rahmen eines bestehenden Vertragsrechtsschutzes auch die anfallenden Streitkosten, wenn der Versicherte nach dem Kauf einer Ware feststellt, dass der Hersteller oder Händler sich nicht an die Verbraucherrechte wie das Gewährleistungsrecht hält. Oftmals können Mieter gegen Aufpreis das Kostenrisiko eines Rechtsstreites mit dem Vermieter in einer solchen Privatrechtsschutz-Police mit absichern.
Absicherung für Vermieter und Firmen
Für Vermieter oder Immobilieneigentümer werden Wohnungs- und Grundstücks- beziehungsweise Vermieter-Rechtsschutz-Policen angeboten, die die Anwalts- oder Prozesskosten für den Fall, dass es zum Beispiel zu Streitigkeiten mit dem Mieter kommt, absichern. Unternehmer, Freiberufler oder Landwirte können sich ebenfalls mit speziellen Rechtsschutz-Versicherungspolicen vor den Kosten, die Streitigkeiten in beruflichen und/oder privaten Bereichen mit sich bringen können, absichern.
Damit die Beiträge für die Rechtsschutz-Versicherung bezahlbar bleiben, können nicht alle Rechtsstreitigkeiten versichert werden. So gibt es unter anderem in der Regel keine Rechtsschutzdeckung bei der Begehung vorsätzlicher Straftaten, bei Streitigkeiten rund um den Hausbau oder bei Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen. Auch Erbstreitigkeiten und Scheidungsverfahren, die über eine Beratung hinausgehen, sind meist nicht versichert.
Zudem gibt es Konfliktbereiche, die üblicherweise erst nach einer Wartezeit von meist drei Monaten versichert sind. Dazu gehören unter anderem Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, bei Wohn- und Grundstücks-Angelegenheiten sowie aus Verträgen.
Erste Schritte
Wichtig ist, dass man beim ersten Anwaltstermin die Police vorlegt, damit dieser beim Rechtsschutzversicherer eine Leistungszusage für den entsprechenden Rechtsstreit einholen kann, und man so die Sicherheit hat, dass die Kosten übernommen werden.
Viele Rechtsschutzversicherer bieten auch eine telefonische Beratung bei Rechtsproblemen an, damit der Versicherte sich bereits vor dem Gang zum Anwalt über die rechtliche Situation und die richtige Vorgehensweise informieren kann.
Übrigens zahlen einige Rechtsschutzversicherer nicht nur die Kosten für einen Anwalt oder einen Gerichtsprozess, sondern auch ein Mediationsverfahren – und zwar bevor der Streit vor Gericht landet. Denn nicht immer ist es im Hinblick auf das künftige persönliche Verhältnis mit dem Streitpartner zum Beispiel beim Konflikt mit dem Nachbarn, mit Verwandten oder dem Arbeitgeber sinnvoll, einen Streit sofort vor Gericht auszutragen.
Viele Rechtsschutz-Versicherungen werden als Kombipolicen angeboten. Häufig ist zum Beispiel die Absicherung der Verkehrs-, Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung in einer Police möglich, was prämienmäßig im Vergleich zu zwei Einzelpolicen meist um einiges günstiger ist. Mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung lassen sich bei Rechtsschutz-Policen zudem Prämien reduzieren.