Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten

Ihr M&C-Team

0911-234209-0

So viele sichern sich privat für den Pflegefall ab

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten ab, wenn man pflegebedürftig wird und auf ambulante oder stationäre Hilfe angewiesen ist. Immer mehr sichern sich diesbezüglich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung ab.                                                              

(verpd) Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten. Die darüberhinausgehenden Aufwendungen hat der Betroffene von seinem Einkommen und Vermögen zu tragen. Reicht dies nicht aus, müssen unter Umständen auch dessen nächsten Angehörigen wie Ehepartner und/oder Kinder dafür aufkommen. Dies ist mit ein Grund, warum immer mehr dieses Kostenrisiko mit einer privaten Pflegezusatzversicherung absichern.

Immer mehr schließen zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen eine private Pflegezusatzversicherung ab. Der Grund ist eindeutig: Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung hat einen vorgegebenen Mindestversicherungsumfang.

Dabei handelt es sich laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nur um eine Teilkostenversicherung, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht alle Kosten für die ambulante oder stationäre Pflege abgedeckt.

Kostenrisiko: Pflegefall

Grundsätzlich muss jeder, der hierzulande seinen ständigen Wohnsitz hat, gesetzlich pflegeversichert sein. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung (SPV), deren Träger die gesetzlichen Krankenkassen sind, abgesichert. Privat Krankenversicherte sind in der privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV) bei einem privaten Krankenversicherer versichert. Der Versicherungsumfang ist in beiden Fällen gleich, da dieser gesetzlich vorgeschrieben ist.

Sowohl die SPV als auch die PPV übernehmen im Rahmen des gesetzlich geregelten Versicherungsschutzes bei Weitem nicht alle finanziellen Ausgaben, die bei einer Pflegebedürftigkeit anfallen. Die restlichen Kosten, beispielweise für die Pflege und Unterbringung in einem Pflegeheim, müssen der Pflegebedürftige und sein Ehepartner tragen. Selbst die Kinder können dazu verpflichtet werden, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro oder mehr beträgt.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) rät diesbezüglich in seinem Webauftritt: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten nicht selten höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge meist sinnvoll.“

4,17 Millionen Personen haben eine Pflegezusatzversicherung

Die privaten Krankenversicherer bieten hierzu entsprechende private Pflegezusatzversicherungen unterschiedlichen Varianten an. Wie aus einer aktuellen Statistik des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) hervorgeht, hatten waren 2022 – neuere Daten liegen noch nicht vor – über 4,17 Millionen Personen zusätzlich über eine private Pflegezusatzversicherung abgesichert.

Das waren 17 Prozent mehr wie 2017 und mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2013. Von allen privaten Pflegezusatzpolicen waren im Jahr 2022 über 3,26 Millionen Verträge ergänzende Pflegezusatzversicherung und weitere 909.700 staatlich geförderte Pflegezusatzpolicen.

Bei den ergänzenden Pflegezusatzpolicen gibt es insgesamt zwei Arten: die Pflegetagegeld- und die Pflegekostenversicherung. Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen in der Police vereinbarten Geldbetrag pro Tag beziehungsweise eine im Vertrag festgelegte monatliche Rente. Sie gehört zu den beliebtesten Pflegezusatzversicherungen.

Laut PKV-Verband waren nämlich im Jahr 2022 knapp 3,04 Millionen Personen eine Pflegetagegeld- und rund 366.500 über eine Pflegekostenversicherung abgesichert. Allerdings kann eine Person auch in mehreren Verträgen, also zum Beispiel in einer Pflegetagegeld- und zusätzlich in einer Pflegekostenversicherung versichert sein kann.

Geförderte Pflegezusatzversicherung

Bei der staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung handelt es sich um eine Pflegetagegeldversicherung mit einem gesetzlich festgelegten Mindestumfang. Damit eine Police staatlich gefördert wird, muss eine solche Police bereits ab einer Pflegeeinstufung in Pflegegrad eins eine Leistung gewähren und ab Pflegegrad fünf mindestens 600 Euro Pflegegeld pro Monat an den versicherten Pflegebedürftigen auszahlen.

Jeder gesetzlich pflegeversicherte Erwachsene, der noch keine Pflegeleistung von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält oder erhalten hat, kann seit 2013 eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abschließen.

Staatlich gefördert wird ein solcher Vertrag mit einem Prämienzuschuss von fünf Euro im Monat, sofern der Versicherungsnehmer einen Eigenbeitrag von mindestens zehn Euro monatlich selbst bezahlt. Jedem Förderberechtigten wird damit automatisch eine staatliche Zulage von jährlich 60 Euro geschenkt, wenn er selbst 120 Euro im Jahr für eine entsprechende Police aufwendet.

Auch bei Vorerkrankungen ist eine Absicherung möglich

Bei einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung ist die Grundlage für die Versicherungsprämie ausschließlich das Eintrittsalter der zu versichernden Person bei Vertragsabschluss sowie der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang.

Der Gesundheitszustand der versicherten Person und auch das Geschlecht spielen hierfür keine Rolle. Daher ist auch keine Gesundheitsprüfung für den Abschluss einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung notwendig.

Das hat den Vorteil, dass auch Personen mit Vorerkrankungen oder chronischen Leiden eine solche staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abschließen können, ohne dass sie Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse fürchten müssen.

Frühzeitige Absicherung sinnvoll

Grundsätzlich gilt: Je jünger man beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist, desto mehr Leistung gibt es für die Prämie. Zudem besteht nicht nur die Gefahr einer Pflegebedürftigkeit im Alter, sondern diese kann bereits in jungen Jahren beispielsweise durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall eintreten.

In einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsvermittler lässt sich klären, welche Absicherung im Pflegefall bereits vorhanden ist und wie sich die verbleibenden Kostenrisiken am besten absichern lassen.