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So viele haben eine private Krankenzusatz-Versicherung

Immer mehr gesetzlich Krankenversicherte schließen zusätzlich eine private Krankenzusatz-Versicherung ab. Dabei wird ein Bereich besonders häufig abgesichert.               

                                                                                         

(verpd) Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält nur die Kosten für eine medizinische Versorgung ersetzt, die gemäß dem Fünften Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet. Über 22 Millionen gesetzlich Krankenversicherten ist dies zu wenig. Sie haben sich nämlich zusätzlich über eine oder mehrere private Krankenzusatz-Policen abgesichert, um von einem verbesserten Versicherungs- und damit auch Kostenschutz zu profitieren.

Im Jahr 2021 waren nach einer Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) knapp 73,3 Millionen Menschen hierzulande gesetzlich krankenversichert. Zudem waren laut Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) im gleichen Jahr über 8,7 Millionen Personen privat krankenversichert.

Wie aus Daten des PKV-Verbandes hervorgeht, hatten im Jahr 2021 über 28,5 Millionen Einwohner – davon waren allein mehr als 22,2 Millionen gesetzlich krankenversichert – zu ihrem bestehenden Basiskrankenschutz eine zusätzliche Absicherung über eine private Krankenzusatz-Versicherung.

Die Anzahl aller Krankenzusatz-Versicherten ist damit gegenüber 2011, also binnen zehn Jahren, um knapp 27 Prozent auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Bei den GKV-Versicherten, die sich über eine private Krankenzusatzversicherung abgesichert haben, wurde ebenfalls ein Rekordwert erreicht. Die Steigerung lag im gleichen Zeitraum sogar bei fast 30 Prozent.

Optimierte Absicherung für gesetzlich Krankenversicherte

Der Grund, warum so viele GKV-Versicherte eine zusätzliche Absicherung abschließen, dürfte der eingeschränkte Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein. Denn die GKV-Leistungen sind nach den Vorgaben des Fünften Sozialgesetzbuchs geregelt. Sie müssen ausreichend, zweckmäßig sowie wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Ein höherer Leistungsumfang ist dagegen bei der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich, denn hier können die Leistungen im Rahmen einer Versicherungspolice vom privaten Krankenversicherer und dem Versicherungskunden vereinbart werden. Allerdings können sich nicht alle vollumfänglich bei der PKV versichern. So können Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflicht-Grenze – für 2023 beträgt diese 66.600 Euro – liegt, nicht komplett von der GKV in die PKV wechseln.

Doch auch wer gesetzlich krankenversichert bleiben muss oder will, kann sich bessere Leistungen im Krankheitsfall mit dem Abschluss einer privaten Krankenzusatz-Versicherung sichern. Und das nehmen immer mehr GKV-Versicherte in Anspruch, wie die aktuelle PKV-Statistik belegt. Fast jeder dritte GKV-Versicherte hatte 2021 zusätzlich zum GKV-Schutz noch eine ergänzende Absicherung über eine private Krankenzusatz-Police.

Ergänzungspolicen für den stationären und ambulanten Bereich

Die Ergänzungspolicen zur gesetzlichen Krankenversicherung können sich aus einem oder mehreren Tarifen für unterschiedliche Leistungsbereiche zusammensetzen. So gibt es als Ergänzung zur GKV zum Beispiel Ergänzungstarife für den ambulanten, den stationären und den zahntechnischen Bereich, welche Leistungen übernehmen, die in der GKV nicht enthalten sind oder nur teilweise übernommen werden.

Versicherbar sind in einer ambulanten Krankenzusatz-Versicherung zum Beispiel die (Mehr-)Kosten für Arzneien, Hilfsmittel wie Brillen und für die Behandlung durch einen Arzt ohne Kassenzulassung und/oder einen Heilpraktiker, welche die GKV nur teilweise oder gar nicht übernimmt. 2021 hatten insgesamt über 8,5 Millionen GKV-Versicherte einen ergänzenden Schutz über solche ambulante Krankenzusatz-Policen. Das waren knapp elf Prozent mehr als 2011.

Eine private Krankenhauszusatz-Versicherung (stationärer Bereich) zahlt, wenn vereinbart, die (Mehr-)Kosten für eine Klinikunterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, für eine Chefarztbehandlung und/oder für die Unterbringung in einem Krankenhaus nach Wahl (Privatklinik). Mehr als 6,4 Millionen GKV-Versicherte waren im Berichtsjahr über eine solche Police zusätzlich abgesichert und damit fast 13 Prozent mehr als zehn Jahre davor.

Fast 18 Millionen Zahnzusatz-Versicherungen

Die häufigste Variante der privaten Krankenzusatz-Versicherungen, welche die GKV ergänzen, war 2021 mit über 17,8 Millionen Versicherten die Zahnzusatz-Versicherung. Die Anzahl der GKV-Versicherten, die über eine solche Police abgesichert sind, ist von 2011 bis 2021 um fast 35 Prozent gestiegen.

Eine Zahnzusatz-Police übernimmt die im Versicherungsvertrag vereinbarten (Zusatz-)Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz, die die GKV nicht trägt. Gerade in diesem Bereich fallen für GKV-Versicherte oft hohe (Zusatz-)Kosten an. So wird für einen Zahnersatz von der GKV nur ein festgelegter Fest(kosten)zuschuss von maximal 50 Prozent der Kosten für eine sogenannte Regelversorgung übernommen.

Bei der Regelversorgung handelt es sich um einen medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich vertretbaren Zahnersatz, wie eine notwendige Zahnkrone, -brücke oder -prothese in einfacher Ausführung. Für eine hochwertigere Versorgung wie ein Inlay oder ein Implantat fallen ohne eine Zahnzusatz-Police zum Teil mehrere Tausend Euro Zusatzkosten an, die die GKV nicht übernimmt.

Mehr als jeder Dritte hat eine Auslandsreise-Krankenpolice

Neben den die GKV ergänzenden Krankenzusatz-Versicherungen gibt es auch andere Krankenzusatz-Policen, die von privat wie auch von gesetzlich Krankenversicherten abgeschlossen werden können. Dazu zählt beispielsweise die Auslandsreisekranken-Versicherung, die Krankentagegeld-Versicherung, die Krankenhaustagegeld-Versicherung sowie die Pflegezusatz-Versicherung.

Insgesamt hatten 2021 über 28,5 Millionen PKV- und GKV-Versicherte einen zusätzlichen Versicherungsschutz über mindestens eine Krankenzusatz-Police. Die meisten davon, nämlich 27,6 Millionen Personen, waren über eine Auslandsreisekranken-Versicherung geschützt. Statistisch gesehen war somit jeder dritte Einwohner hierzulande über eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgesichert.

Zudem sind rund 7,5 Millionen Einwohner über eine Krankenhaustagegeld-, etwa 3,7 Millionen Bürger über eine Krankentagegeld- und knapp 4,2 Millionen Personen über eine private Pflegezusatz-Versicherung geschützt.

Eine ausführliche Beratung, welcher individuelle Krankenschutz sinnvoll ist und inwieweit die bereits bestehende Krankenversicherung dazu ausreicht sowie detaillierte Informationen zu den privaten Kranken(zusatz)-Versicherungen erhält man auf Wunsch beim Versicherungsvermittler.