Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten

Ihr M&C-Team

0911-234209-0

Situative Winterreifenpflicht: Was Autofahrer wissen müssen

Ein rechtzeitiger Wechsel von Sommer- auf Winterreifen ist nicht nur sicherheitsrelevant, sondern bei bestimmten Straßenverhältnissen auch gesetzlich vorgeschrieben. Wann und warum man umrüsten sollte und welche Konsequenzen bei Missachtung drohen.                                                      

(verpd) In Deutschland gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen eine situative Winterreifenpflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld. Doch Autofahrer sollten ihr Fahrzeug nicht nur bei eisigen oder schneebedeckten Fahrbahnen, sondern bereits bei dauerhaft niedrigen Temperaturen mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet haben, anderenfalls erhöht sich ihr Unfallrisiko.

Mit dem Beginn der kälteren Jahreszeit stellt sich für Autofahrer die alljährliche Frage, wann der richtige Zeitpunkt ist, um von Sommer- auf Winterreifen zu wechseln. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Vorgabe für einen festen Wechselzeitpunkt, jedoch schreibt der § 2 Absatz 3a StVO (Straßenverkehrsordnung) unter bestimmten Witterungsbedingungen eine Winterreifenpflicht vor.

Im Detail ist hier geregelt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen beziehungsweise wintertaugliche Reifen erforderlich sind. Es handelt sich dabei um eine situative Winterreifenpflicht.

Die sieben Grad Celsius oder O-bis-O-Regelung

Eine Empfehlung lautet zudem, spätestens dann umzurüsten, wenn die Temperaturen dauerhaft unter sieben Grad Celsius fallen. Die Gründe liegen auf der Hand: Winterreifen sind speziell dafür ausgelegt, bei kalten Temperaturen und auf Schnee oder Eis für mehr Sicherheit zu sorgen und das Unfallrisiko zu minimieren. Die Gummimischung ist bei Winterreifen im Vergleich zu Sommerreifen weicher und ihre Profilgestaltung sorgt für besseren Halt auf nassen und rutschigen Straßen.

Ferner gibt es noch die sogenannte O-bis-O-Regel (Oktober bis Ostern), das heißt von Oktober bis Ostern empfiehlt es sich, wintertaugliche Reifen auf dem Auto zu haben. Auch sie bietet eine gute Orientierung, da es bereits im Oktober plötzlich kalt und winterlich werden kann und man dann die passenden Reifen bereits auf dem Fahrzeug hat.

Nicht jeder Reifen, gilt als Winterreifen

Laut § 36 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) sind nur Reifen mit dem Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke – auf der Reifenflanke für winterliche Bedingungen zugelassen. Das können Winter-, aber auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen sein.

Wichtig: Reifen, die mit dem früher weit verbreiteten M+S-Symbol (Matsch und Schnee) gekennzeichnet sind, dürfen nur noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden. Ab dem 1. Oktober 2024 werden sie als Sommerreifen gewertet.

Strafe bei Verstoß gegen die situative Winterreifenpflicht

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FAER). Behindert der Fahrer mit Sommerreifen den Verkehr oder verursacht sogar einen Unfall, steigt das Bußgeld auf bis zu 120 Euro.

Übrigens, auch der Fahrzeughalter kann in die Verantwortung genommen werden, wenn er es versäumt, sein Fahrzeug rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten zu lassen. Ihm drohen 75 Euro Strafe und ein Punkt im FAER, wenn der Pkw trotz winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen gefahren wird.

Wenn es durch die falsche Reifenwahl zu einem Unfall kommt

Zudem gilt, wer mit Sommer- statt Winterreifen bei Eis und Schnee unterwegs ist, verstößt nicht nur gegen die StVO, sondern nimmt auch billigend in Kauf, dass sich der Bremsweg verlängert – er handelt damit grob fahrlässig. Neben den rechtlichen Konsequenzen können sich daher auch versicherungsrechtliche Folgen ergeben.

Wenn es bei winterlichen Verhältnissen zu einem Unfall kommt und das Fahrzeug nicht mit der erforderlichen Bereifung ausgestattet ist, kann die Vollkaskoversicherung ihre Leistungen aufgrund grober Fahrlässigkeit kürzen, sofern in der Kfz-Police keine andere Vereinbarung besteht. Dies gilt insbesondere dann, wenn davon auszugehen ist, dass der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können.

Mit nachteiligen Konsequenzen müssen Autofahrer zudem rechnen, wenn sie gegen die situative Winterreifenpflicht verstoßen und an einem Unfall beteiligt sind. Denn es gab bereits Gerichtsurteile, bei denen unfallbeteiligte Autofahrer eine Teilschuld an einem Unfall, den sie nicht direkt verursacht haben, erhielten, weil sie trotz Eis und Schnee auf der Fahrbahn mit Sommerreifen unterwegs waren.

Worauf beim Reifenwechsel zu achten ist

Beim Wechsel auf Winterreifen sollte nicht nur geprüft werden, dass die Reifen die passende Größe haben und keine Beschädigungen wie Risse aufweisen, sondern es ist zudem auf die Profiltiefe und das Reifenalter zu achten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Experten empfehlen jedoch mindestens vier Millimeter, um die volle Leistungsfähigkeit des Reifens zu gewährleisten.

Ferner sollten Winterreifen, die älter als acht Jahre sind, aus Sicherheitsgründen nicht mehr verwendet werden, da die Gummimischung mit der Zeit aushärtet und der Grip dadurch nachlässt. Das Reifenalter lässt sich an der sogenannten DOT-Nummer auf der Reifenflanke ablesen. Die ersten beiden Ziffern geben die Kalenderwoche an, die letzten beiden das Jahr. Ein Reifen mit der Kennzeichnung „DOT 2720“ wurde beispielsweise in der 27. Woche des Jahres 2020 hergestellt.

Die passende Reifengröße ist in der Regel der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) zu entnehmen. Neben dem rechtzeitigen Wechsel auf Winterreifen spielt auch deren Lagerung eine wichtige Rolle. Um die Lebensdauer der Reifen zu verlängern, sollten sie kühl, trocken und lichtgeschützt gelagert werden. Ideal ist es, die Reifen liegend oder an speziellen Felgenbäumen aufzubewahren, um eine Verformung zu vermeiden.