In jedem Pkw muss laut gesetzlichen Vorschriften ein Verbandkasten mitgeführt werden. Auch dessen Inhalt ist vorgeschrieben. Ist das Material nicht vollständig oder dessen Mindesthaltbarkeit abgelaufen, muss man nicht nur mit einem Verwarngeld rechnen.
(verpd) Immer wieder ändert sich der vorgeschriebene Inhalt eines Verbandkastens, den man im Auto mitführen muss. Doch nicht nur der Inhalt sollte regelmäßig auf Vollständigkeit geprüft, sondern auch das Material auf Haltbarkeit kontrolliert werden, um im Falle eines Unfalles Erste-Hilfe-Maßnahmen problemlos durchführen zu können. Ein fehlerhaftes oder gar fehlendes Erste-Hilfe-Set kann zudem ein Verwarngeld kosten oder auch einen negativen Vermerk bei der Hauptuntersuchung (TÜV) auslösen.
Gemäß § 35h StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) muss in jedem Auto ein Erste-Hilfe-Set liegen. Der Inhalt wird durch die Norm DIN 13164 festgelegt, die immer wieder angepasst wird. Neue Verbandskästen, die man ab dem 1. Januar 2023 erworben hat, müssen unter anderem zwei Mund-Nasen-Bedeckungen enthalten.
Wer noch ältere Erste-Hilfe-Sets verwendet, in denen die Masken nicht vorgeschrieben waren, kann diese weiterverwenden, ohne mit einer Verwarnung rechnen zu müssen. Allerdings empfehlen Experten in dem Fall die Medizinischen Gesichtsmasken zusätzlich anzuschaffen, um im Ernstfall gut ausgerüstet zu sein, um sich selbst und andere schützen zu können.
Verwarngeld und TÜV-Vermerk
Generell gilt: Wer keinen oder einen unvollständigen Verbandkasten mitführt und von der Polizei kontrolliert wird, muss mit einem Verwarngeld von fünf Euro rechnen. Auch wenn das Mindesthaltbarkeit des darin enthaltenen Erste-Hilfe-Materials abgelaufen oder aus anderen Gründen nicht einsetzbar ist, kann entsprechend zur Kasse gebeten werden.
Bei einer Hauptuntersuchung (TÜV) wird ein fehlender Verbandkasten als auch ein unvollständiger oder abgelaufener Inhalt zudem als geringer Mangel gewertet.
Regelmäßige Kontrolle
Experten empfehlen, jährlich den Verbandkasten zu kontrollieren, und abgelaufenes oder unbrauchbares Material auszutauschen sowie fehlende Ausrüstungsgegenstände zu ersetzen. Aus Kostengründen kann es auch sinnvoll sein, gleich den Erste-Hilfe-Kasten gegen einen neuen zu ersetzen.
Zum Beispiel können Verband- und Hilfsmittel wie Pflaster und Fixierbinden im Laufe der Zeit ihre Sterilität, Klebekraft oder auch Elastizität verlieren und damit für Erste-Hilfe-Maßnahmen unbrauchbar oder sogar für den Verletzten gefährlich werden. Auch die Einmalhandschuhe werden mit der Zeit spröde und durchlässig, was dazu führt, dass sie den Helfer so nicht mehr vor Krankheitskeimen schützen.