Das Rentenniveau der gesetzlichen Altersrente wird voraussichtlich für die junge Generation noch niedriger sein als für die aktuellen Rentner. Deswegen gibt es für junge Leute eine zusätzliche staatliche Zulage für die private Altersvorsorge.
(verpd) Wer heute in den Ruhestand geht, erhält selbst, wenn er 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht einmal die Hälfte seines bisherigen Erwerbseinkommens als gesetzliche Altersrente. Jugendliche und junge Erwachsene können bestenfalls mit dem bisherigen Rentenniveau rechnen. Umso wichtiger ist es für sie, bereits in jungen Jahren für das Alter finanziell vorzusorgen. Der Staat bietet diesbezüglich für unter 25-Jährige einen zusätzlichen finanziellen Anreiz, wenn sie eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Form eines Riester-Vertrages abschließen.
Ein Arbeitnehmer, der 45 Jahre so viel verdiente, wie das Durchschnittseinkommen eines gesetzlich Rentenversicherten und entsprechende Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, bekommt 48 Prozent seines bisherigen Verdienstes als gesetzliche Altersrente ausbezahlt.
Dieses Nettorentenniveau vor Steuern kann nach den Modellrechnungen des Rentenversicherungs-Berichts 2022 der Bundesregierung bis zum Jahr 2036 sogar auf 44,9 Prozent fallen. Die junge Generation muss noch mit einem noch niedrigeren Nettorentenniveau rechnen.
Zudem zahlt ein Großteil der Beschäftigten weder 45 Jahre lang Beiträge in die GRV ein, noch ist deren Verdienst während des gesamten Erwerbslebens immer so hoch wie das durchschnittliche Einkommen eines gesetzlich Rentenversicherten. Daher ist bei den meisten ihr persönliches Rentenniveau noch niedriger. Die Bundesregierung empfiehlt daher eine private Altersvorsorge, um den Lebensstandard im Alter sichern zu können.
Von der Grundzulage bis zum Berufseinsteiger-Bonus
Diesbezüglich fördert der Staat alle gesetzlich Rentenversicherungs-Pflichtigen wie Arbeitnehmer und Auszubildenden und deren Ehepartner, wenn sie eine zusätzliche private Altersvorsorge in Form eines Riester-Vertrages abschließen, mit Geldzulagen und Steuervergünstigungen. Im Detail hat ein Riester-Sparer, der selbst mindestens 60 Euro im Jahr in den geförderten Vertrag einzahlt, Anspruch auf eine staatliche Grundzulage und Kinderzulage sowie auch auf steuerliche Vergünstigungen.
Um die maximale Zulagenhöhe zu erhalten, muss man vier Prozent seines sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag als Sparbeitrag – also Eigenbeitrag inklusive der staatlichen Zulagen – einzahlen. Bei einem geringeren Sparbeitrag gibt es eine anteilig geringere Zulagenhöhe.
Die maximale Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Für jedes Kind des Riester-Sparers, für das ein Kindergeldanspruch besteht, erhält er als Kinderzulage zusätzlich bis zu 185 Euro pro Jahr. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, sind es 300 Euro. Zudem erhalten Förderberechtigte, die vor ihrem 25. Geburtstag einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von bis zu 200 Euro.
Riester-Sparer können die in den Riester-Vertrag eingezahlten Beiträge bis maximal 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzen, wenn die Steuerersparnis dadurch höher ist als die Zulagen. Weitere Informationen, welche Vorteile eine Riester-Rente bietet oder ob eine andere Altersvorsorgevariante im individuellen Fall sinnvoller ist, erfährt man bei einem Beratungsgespräch mit dem Vermittler.