Insgesamt hat sich das durchschnittliche Eintrittsalter, ab dem Bürger hierzulande eine gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen, in den letzten zwei Jahre kaum verändert, nachdem es vorher einen deutlichen Anstieg gab.
(verpd) Die Neurentner, also die Personen, die letztes Jahr erstmals eine gesetzliche Altersrente in Anspruch genommen haben, waren zum Rentenbeginn knapp 64,4 Jahre alt und damit nur marginal älter als die Neurentner von 2022. Insgesamt war es jedoch seit der Wiedervereinigung das bisher höchste durchschnittliche Rentenzugangsalter.
Letztes Jahr haben erstmalig knapp 952.700 Personen eine gesetzliche Altersrente erhalten. Das waren fast 77.700 Neurentner mehr als im Jahr davor. Das Zugangsalter bei Renteneintritt der Neurentner lag 2023 im Schnitt bei 64,39 Jahren wie eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) belegt. Gegenüber dem Vorjahr ist damit das durchschnittliche Zugangsalter um weniger als vier Tage gestiegen.
Im Vergleich zum Jahr 2021 hat sich jedoch das Renteneintrittsalter in 2023 um über drei Monate erhöht.
Die Rentenart mit dem höchsten Renteneintrittsalter
Am jüngsten waren die Neurentner bei Rentenbeginn im Jahr 2000 mit circa 62,3 Jahren. Bis 2019 stieg dann das Rentenzugangsalter bis auf etwa 64,3 Jahre an. Bis zum Jahr 2020 sank es dann wieder auf rund 64,2 Jahre und bis zum Jahr 2021 auf circa 64,1 Jahre, dann gab es in 2022 wieder einen Anstieg auf 64,38 Jahre.
Einer der wichtigsten Gründe für die tendenzielle Steigerung des durchschnittlichen Rentenzugangsalters dürfte unter anderem die Anhebung der vorgeschriebenen Altersgrenzen sein, ab wann frühestens ein Renteneintritt je nach aktueller Altersrentenart möglich ist.
Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die nur noch von Personen, die vor 1952 geboren wurden, beansprucht werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen: Die Regelaltersrente: Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1964 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen. Die Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen. Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden. Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Es handelt sich hier um eine Altersrente für Personen, die mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet und Beiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt haben. Auch hier gibt es eine schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 60 auf 62 Jahren für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1964. Zu den Rentenarten mit einem Renteneintrittsalter je nach Geburtsjahr ab 60 Jahren, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nur noch sehr selten neu beantragt werden (können), zählen: Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Sie wurde unter bestimmten Kriterien Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt – sowie die Altersrente für Frauen: Diese gab es unter bestimmten Voraussetzungen für Frauen, die vor 1952 geboren wurden. Detaillierte Informationen gibt es im Webportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV). |
Je nach Rentenart unterscheidet sich das durchschnittliche Renteneintrittsalter der Neurentner im Jahr 2023 um bis zu drei Jahren und neun Monate. Während letztes Jahr die Neurentner mit einer Regelaltersrente im Schnitt bei Rentenbeginn 65,35 Jahre alt waren, lag das Renteneintrittsalter bei der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute bei nur 61,61 Jahren.
Geringer Unterschied zwischen Männer und Frauen
Die Rentenstatistik verdeutlicht zudem, dass der Unterschied beim Rentenzugangsalter zwischen Männer und Frauen bei den derzeit fünf aktuellen gesetzlichen Rentenarten marginal ist.
Letztes Jahr haben rund 397.600 Neurentner erstmalig eine Regelaltersrente bezogen. Ihr Rentenzugangsalter lag im Schnitt bei 65,35 Jahren (Frauen 65,40 Jahre, Männer 65,29 Jahre). Sie waren damit durchschnittlich jedoch nur fast vier Tage älter als die Neurentner, die 2022 diese Rentenart in Anspruch nahmen.
Über 279.100 Personen wurde letztes Jahr erstmals eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausbezahlt. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter dieser Neurentner lag bei 64,11 Jahren (Frauen 64,12 Jahren, Männer 64,11 Jahre) und war damit rund sieben Tage höher als noch im Jahr davor.
Über 212.600 Personen haben letztes Jahr eine Altersrente für langjährig Versicherte erstmals in Anspruch genommen. Im Schnitt waren diese Neurentner bei Renteneintritt 63,42 Jahre alt (Frauen 63,38 Jahre, Männer 63,48 Jahre). Hier hat sich gegenüber dem Vorjahr das durchschnittliche Zugangsalter nur um vier Tage erhöht.
Rentenarten mit Renteneintritt unter 63 Jahren
Das durchschnittlich niedrigste Rentenzugangsalter hatten diejenigen, die 2023 erstmals eine Altersrente für Schwerbehinderte oder eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute erhielten. Insgesamt nahmen über 62.200 Personen letztes Jahr eine Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch. Ihr Renteneintrittsalter lag im Schnitt bei knapp 62,83 Jahren (Frauen 62,76Jahre, Männer 62,90 Jahre) und war damit 15 Tage höher als im Vorjahr.
Zudem erhielten 49 Neurentner im Jahr 2023 eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Dabei handelte es sich ausschließlich um Männer. Deren Zugangsalter lag im Schnitt bei knapp 61,61 Jahren – rund vier Monate höher als 2022.
Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Voraussetzungen heute in der Regel nur noch von wenigen neu beantragt werden (können), zählen die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und die Altersrente für Frauen. Der früheste Renteneintritt war bei diesen Rentenarten noch je nach Geburtsjahr mit dem 60. Lebensjahr möglich.
Diese älteren Rentenarten werden jedoch nur noch für Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Im letzten Jahr erhielten nur knapp 1.300 Neurentner eine solche Rente.
Gut abgesichert ins Rentenalter
Grundsätzlich sollte jeder, der weder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten möchte noch im Rentenalter erwerbstätig sein will, vorzeitig privat vorsorgen. Denn zum einen entspricht die Höhe der gesetzlichen Rente in der Regel nicht einmal der Hälfte des bisherigen Einkommens. Zum anderen ist je nach erreichter Wartezeit auch ein früherer Renteneintritt möglich, aber nur durch eine Kürzung der Rente in Form von Abschlägen, die für die gesamte Rentenbezugsdauer gilt.
Wie hoch die gesetzliche Rente eventuell unter Berücksichtigung der Abschläge voraussichtlich sein wird und welche individuellen, teils staatlich geförderten Altersvorsorgeformen für den Einzelnen infrage kommen, erfährt man auf Wunsch beim Versicherungsvermittler.