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Gesetzliche Krankenversicherung: Zusatzbeitrag steigt

Nach aktuellen Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit ist im kommenden Jahr mit einer Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu rechnen.                

                                                             

(verpd) Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung steigt im kommenden Jahr um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent. Die Erhöhung soll dazu beitragen, das prognostizierte Defizit der Krankenkassen in Milliardenhöhe auszugleichen. Der von den Arbeitgebern und Arbeitnehmer zu zahlende kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz kann jedoch auch weit höher liegen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2024 festgesetzt. Demnach erhöht sich der Wert um 0,1 Prozentpunkte auf nun 1,7 Prozent. Die Festlegung wurde jüngst im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Der Schätzerkreis hatte zuvor eine solche Steigerung empfohlen. Der allgemeine GKV-Zusatzbeitragssatz erreicht damit eine neue Höchstmarke.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine reine statistische Größe und wird nach Auswertung der Prognosen des sogenannten Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV errechnet. Er spielt unter anderem bei der GKV-Beitragsberechnung für Azubis mit einem Arbeitsentgelt bis 325 Euro sowie für Bürgergeld-Bezieher eine Rolle. Dennoch hat der Wert auch eine Signalwirkung für die GKV-Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Auch viele Krankenkassenbeiträge werden vermutlich steigen

Der Beitragssatz, aus dem sich die Beiträge für die GKV, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zu tragen haben, setzt sich nämlich aus dem allgemeinen Beitragssatz, der für jede Krankenkasse gleich hoch ist, und einem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. Diesen Zusatzbeitragssatz kann jede Krankenkasse nach der eigenen Finanzlage selbst festlegen.

Die Krankenkassen sind nicht an die rechnerische Größe gebunden, die auf ihrem geschätzten Finanzbedarf basiert. Sie entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie den Zusatzbeitrag erhöhen. Ihnen droht laut Ergebnis des Schätzerkreises jedoch im kommenden Jahr ein Defizit im zweistelligen Milliardenbereich. Dies soll unter anderem durch die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages und anderen Maßnahmen ausgeglichen werden.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch zahlreiche Krankenkassen den individuellen Zusatzbeitragssatz anheben werden. Damit werden auch die GKV-Beiträge für betroffene GKV-Versicherte und deren Arbeitgeber steigen.