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Für einen sicheren Christbaumtransport

Worauf zu achten ist, um einen Weihnachtsbaum unfallfrei, unbeschadet und auch straffrei nach Hause zu bringen.                                                                                   

                                                                                                                                           

Jedes Jahr werden mehrere Millionen Christbäume verschiedenster Größen verkauft. Jeder, der seinen Baum mit dem Auto nach Hause bringen möchte, sollte darauf achten, dass der Transport sicher und gesetzeskonform ist. Anderenfalls erhöht sich nicht nur das Unfallrisiko und auch der Baum kann beschädigt werden, sondern es drohen auch empfindliche Strafen.

Wer seinen Christbaum nicht einfach nach Hause tragen kann, sondern ihn mit dem Auto transportieren will oder muss, sollte darauf achten, dass er seine Ladung gemäß Paragraf 22 StVO (Straßenverkehrsordnung) richtig sichert.

Das heißt der Baum muss so gesichert sein, dass er selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutscht, umfällt, hin und her rollt oder herabfällt. Des Weiteren darf durch die Ladung laut Paragraf 23 StVO die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt sein.

Im Kofferraum

Am leichtesten lassen sich kleine Bäume gesetzeskonform transportieren. Sie können beispielsweise im geschlossenen Kofferraum oder auf einer umgelegten Rückbank im Inneren eines Autos zum Bestimmungsort gebracht werden. Wichtig ist auch hier, dass der Baum im Innenraum gut gesichert ist, damit er bei Kurven oder beim Bremsen nicht verrutscht. Wer seinen Baum nicht nur in einem Netz, sondern in einer Folie befördert, schützt das Fahrzeuginnere vor Verschmutzung.

Längere Bäume dürfen aber auch im offenen Kofferraum transportiert werden, wenn sie maximal 1,5 Meter über das Fahrzeugende herausragen. Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Fahrzeug hinaus, muss am Baumende eine rote Warnfahne oder ein Warnschild angebracht werden. Fährt man bei Dunkelheit ist zudem eine rote Lampe und ein roter Rückstrahler am herausragenden Baumende zu befestigen.

Auf dem Autodach

Man kann einen Baum aber auch auf dem Autodach mit einem zugelassenen Gepäckträger transportieren. Nicht erlaubt ist jedoch eine Beförderung direkt auf dem Dach ohne Gepäckträger. Bei einer Beförderung auf dem Dach, darf das Fahrzeug mit dem Baum zusammen nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als vier Meter sein.

Beträgt die Höhe zwischen dem Baum auf dem Autodach und der Fahrbahn maximal 2,50 Meter, darf er nicht nach vorn über den Pkw hinausragen. Ist der Abstand zwischen Straße und Baum höher als 2,50 Meter, kann er bis zu 50 Zentimeter über das Fahrzeug nach vorne überstehen.

Auch auf dem Dach ist der Baum so zu befestigen, dass er selbst bei einer Vollbremsung sicher liegen bleibt. Des Weiteren dürfen die Zweige nicht den Blick des Fahrers nach vorne, zur Seite und auf die Seitenspiegel sowie die Kfz-Heckleuchten einschränken. Eine Plane leistet hier wertvolle Dienste und kann auch als Schutz dienen, damit der Fahrtwind keine Baumzweige abreißt.

Im Autohänger oder mit dem Lastenrad

Eine weitere Transportmöglichkeit bietet ein Autoanhänger. Wobei auch hier der Baum so gesichert werden muss, dass er nicht verrutschen kann. Ragt der Baum über den Hänger hinaus, gelten die gleichen Längenbeschränkungen und Kennzeichnungspflichten wie beim Auto.

Übrigens, wer seinen Baum mit einem Lastenfahrrad transportieren möchte, muss ebenfalls auf eine ausreichende Ladungssicherung achten. Die Experten des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V. (DVR) raten diesbezüglich:

  • „Lassen Sie sich den Tannenbaum direkt beim Kauf in ein Netz einpacken.
  • Nutzen Sie für die Sicherung des Baumes Gurte. Hierfür empfehlen sich stufenlos verstellbare Spanngurte.
  • Achten Sie bei der Ladungssicherung darauf, dass der Baum bei der Fahrt nicht die Sicht behindern kann.
  • Am besten transportieren Sie den Baum bei Tageslicht. Andernfalls müssen Sie bei größeren Bäumen besondere Beleuchtungs-Vorschriften beachten.“

Wer seinen Baum mit dem Rad in einer hinten angebrachten Transportbox transportiert, muss ebenfalls am überstehenden Baumende eine rote Fahne und bei Dunkelheit eine rote Lampe sowie einen roten Rückstrahler anbringen, wenn die Ladung mehr als einen Meter über die Box hinausragt. Ist die Transportbox vorn angebracht, darf der Baum nicht über das Lastenrad überstehen.