Seit 2002 ereigneten sich insgesamt versicherte Wohngebäudeschäden in Höhe von fast 110 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr war die Schadensumme besonders hoch. Eine Statistik belegt, welche Risiken die meisten Schäden verursachten.
(verpd) Im vergangenen Jahr verursachte die Gefahr „Leitungswasser“ die meisten und insgesamt auch teuersten versicherten Schäden an Wohngebäuden. Dies zeigen aktuelle Statistiken. Zwischen 2011 und 2023 waren bei Sturm-/Hagel- und erweiterten Elementarschäden immense Schwankungen zu beobachten, was Schadenzahl, Versicherungsleistungen und Schadendurchschnitt pro Ereignis betrifft. Bei Feuer- und vor allem bei Leitungswasserschäden zeigt der Trend hinsichtlich der Kosten deutlich nach oben.
Im vergangenen Jahr haben die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) organisierten Gebäudeversicherer 8.641 Millionen Euro an Versicherungsleistungen für versicherte Schäden an Wohngebäuden erbracht. Dies entspricht einem Zuwachs um mehr als ein Achtel im Vergleich zum Jahr davor und stellt den zweithöchsten Betrag seit 2002 dar.
Noch höher fielen die Schadensleistungen der Gebäudeversicherer nur zwei Jahre zuvor aus. 2021 war insbesondere wegen der verheerenden Schäden durch das Sturmtief „Bernd“ und der dadurch verursachten Überschwemmung unter anderem im Ahrtal eine neue Rekordschadensumme von insgesamt gut 10,6 Milliarden Euro entstanden.
Fast 110 Milliarden Euro Schäden in der Wohngebäudeversicherung seit 2002
Am geringsten war die Schadenhöhe aller versicherter Risiken in den Jahren 2003 und 2005 mit jeweils weniger als drei Milliarden Euro. Die ausbezahlten Schadensleistungen zwischen 2002 und 2023 summieren sich auf annähernd 110 Milliarden Euro.
Die großen Ausschläge nach oben sind vor allem auf die Anzahl und Schwere von Naturgefahren-Ereignissen zurückzuführen. So hatten die Gebäudeinhaber 2013 neben dem „Jahrhundert“-Hochwasserereignis mit „Andreas“ auch noch einen der teuersten Stürme aller Zeiten zu verkraften.
2018 verursachten sowohl die beiden Sturmtiefs „Bennet“ und „Eberhard“ als auch der Pfingststurm „Jörn“ jeweils rund eine Milliarde Euro an versicherten Sachschäden. Und 2021 kam dann, wie bereits erwähnt das Sturmtief „Bernd“.
Leitungswasser als häufigste Schadenursache bei Wohngebäuden
Häufigste Schadenursache waren 2023 zum sechsten Mal in den zurückliegenden acht Jahren Leitungswasserschäden. Nach GDV-Angaben erstatteten die Gebäudeversicherer Schäden für 1,12 Millionen solcher gemeldeten Versicherungsfälle.
Nachdem sich die Schadenzahl 2022 auf den niedrigsten Wert mit 1,06 Millionen Schäden seit 2011 reduziert hatte, zeigte die Kurve in 2023 wieder nach oben – mit plus 5,7 Prozent. Allerdings lag die Zahl im Betrachtungszeitraum relativ konstant in einem Korridor zwischen knapp 1,1 und gut 1,2 Millionen gemeldeten Schadenfällen.
Nur 2022 und 2018 waren Sturm- und Hagelschäden noch häufiger aufgetreten mit 1,19 Millionen Fälle und 1,2 Millionen Schäden. Aktuell liegt diese Gefahr an zweiter Stelle mit 540.000 gemeldeten Schadenfällen.
Dahinter folgen im Jahr 2023 etwa 170.000 gemeldete Feuerschäden vor den erweiterten Elementargefahren mit 80.000 Schäden. In letztere Kategorie gehören laut GDV unter anderem Schäden durch Überschwemmung (Ausuferung und Starkregen), Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Leitungswasserschäden auch teuerste Ursache
Die größte Schadenhöhe binnen eines Jahres richteten 2023, wie bereits 2022 und in den Jahren vor 2021, die Leitungswasserschäden an. Dafür erstatteten die Gebäudeversicherer im vergangenen Jahr 4,5 Milliarden Euro. Das war ein neuer Höchstwert. Zum Vergleich: 2011 waren es letztmals unter zwei Milliarden Euro gewesen.
Damit entfielen 52 Prozent an den gesamten Aufwendungen des Geschäftsjahres auf diese Ursache. 2022 lag der Anteil noch bei 50 Prozent und 2021 bei 36 Prozent.
Die durchschnittliche Schadenhöhe je Versicherungsfall hat wie die Gesamtleistung fast kontinuierlich von Jahr zu Jahr zugenommen. Für das vergangene Jahr weist der GDV hier einen Wert von im Schnitt erstmals fast 4.000 Euro je versicherten Gebäudeschaden aus. Der Betrag hat sich binnen Jahresfrist um ein Zehntel erhöht. Im Vergleich zu 2011 hat er sich sogar weit mehr als verdoppelt. Damals lag der Schadendurchschnitt noch bei 1.740 Euro.
Kräftige Schwankungen bei Sturm- und Hagelschäden …
Am zweitteuersten waren letztes Jahr die Sturm- und Hagelschäden. Dafür leisteten die Gebäudeversicherer laut der GDV-Statistik 1,75 Milliarden Euro an Schadenszahlungen. Knapp dahinter folgen die Feuerschäden mit 1,68 Milliarden Euro vor den Schäden durch erweiterte Elementargefahren mit 400 Millionen Euro.
Bei den Sturm- und Hagelschäden haben sich die Schadenleistungen 2023 im Vergleich zum Vorjahr mit minus 5,4 Prozent lange nicht so stark vermindert wie die Schadenzahl. Diese hat sich mehr als halbiert.
In der Folge hat sich der durchschnittliche Schaden auf 3.268 Euro mehr als verdoppelt. Im Betrachtungszeitraum zeigen sich große Schwankungen. So lag die Zahl der Sturm- und Hagelschäden zwischen 400.000 im Jahr 2016 und 1,2 Millionen jeweils in den Jahren 2015 und 2018.
Die Versicherungsleistungen bewegten sich zwischen 2,34 Milliarden Euro im oben erwähnten Ausnahmejahr 2013 und 580 Millionen Euro im Jahr 2012. Im letztgenannten Jahr war mit 941 Euro auch der niedrigste Schadendurchschnitt zu beobachten.
… sowie bei Elementarschäden
Das Schadengeschehen bei den erweiterten Elementargefahren schwankte ebenfalls immens. Die Wohngebäudeversicherer erstatteten den Betroffenen jeweils in den letzten Jahren für bis zu 80.000 Schadenereignisse bis zu 660 Millionen Euro im Jahr.
Im Jahr 2023 lag die Schadenhöhe für die rund 80.000 versicherten Elementarschäden bei 470 Millionen Euro. Der Schadendurchschnitt war mit 5.954 Euro relativ hoch.
Ein Ausnahmejahr war jedoch das Jahr 2021 mit Rekordwerten durch die Überschwemmung im Ahrtal. Allein 210.000 versicherte Gebäudeschäden wurden 2021 durch Elementarrisiken wie Starkregen und Überschwemmungen verursacht. Die Versicherer zahlten damals insgesamt 4,33 Milliarden Euro an die geschädigten Hausbesitzer. Die durchschnittliche Höhe pro Schadenfall betrug 2021 rund 20.332 Euro.
Feuerschäden werden immer teurer
Bei den Feuerschäden nahmen die Versicherungsleistungen von 2011 bis 2022 bis auf zwei Ausnahmen kontinuierlich zu. Zuletzt war ein vergleichsweise leichter Anstieg um fünf Prozent auf einen neuen Rekordwert von 1,68 Milliarden Euro zu beobachten. Damit waren die Bruttoaufwendungen 2023 mehr als doppelt so hoch wie 2011, mit damals 750 Millionen Euro.
Die Schadenanzahl ist in 2023 mit 170.000 Fällen jedoch sogar niedriger gewesen als 2011 mit 180.000 Fällen. Insgesamt schwankte die Anzahl der versicherten Feuerschäden an Wohngebäuden pro Jahr seit 2011 bis 2023 zwischen 150.000 Fällen im Jahr 2022 und 230.000 Fällen im Jahr 2015.
Der Schadendurchschnitt bei den Brandschäden sank vom Rekordwert des Vorjahres mit 10.786 Euro um rund sieben Prozent auf 10.047 Euro. Er lag damit jedoch erst zum zweiten Mal seit 2011 im fünfstelligen Bereich. Das ist weiterhin mehr als das Zweieinhalbfache als 2011, damals betrug die durchschnittliche Schadenhöhe je versicherten Gebäudebrandschaden rund 4.001 Euro.
Damit ein Haus gut abgesichert ist
Fast jedes in einer Gebäudeversicherung versicherbare Risiko kann im Einzelfall bis hin zur kompletten Zerstörung eines Hauses führen. Dies gilt auch für die Elementarschäden. Daher ist es wichtig, dass für das Haus ein umfassender Versicherungsschutz mit allen versicherbaren Gefahren inklusive der Elementarrisiken besteht.
Zudem ist es wichtig, dass die Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Wert des Hauses übereinstimmt. Insbesondere bei An- oder Umbauten gilt es diese anzupassen. Bei der Ermittlung der Versicherungssumme hilft ein Versicherungsexperte. Bei den meisten Policen kann ein sogenannter gleitender Neuwert vereinbart werden. Damit wird sichergestellt, dass die Versicherungssummen auch den im Laufe der Zeit steigenden Bau- und Materialpreisen angepasst werden.
Im Schadenfall werden übrigens nicht nur die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten der beschädigten Gebäudeteile erstattet, sondern – wenn vereinbart – auch die notwendigen Lösch-, Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur in der Police genannten Höhe.