In der gesetzlichen Krankenversicherung schreitet die digitale Gesundheitsversorgung mit der elektronischen Patientenakte, kurz ePA mit großen Schritten voran. Doch auch die privat Krankenversicherten erwartet diesbezüglich eine zeitnahe Einführung.
(verpd) Am 15. Januar 2025 startet in der gesetzlichen Krankenversicherung die „ePA für alle“. Die ePA steht für die elektronische Patientenakte. Doch auch die privat Krankenversicherten werden bis Jahresende 2025 eine ePA nutzen können, wie der Branchenverband betont.
Die elektronische Patientenakte (ePA), die seit 2021 gesetzlich Krankenversicherten auf freiwilliger Basis zur Verfügung steht, jedoch bislang kaum genutzt wird, nimmt einen neuen Anlauf. Sie geht ab dem 15. Januar 2025 als „ePA für alle“ an den Start.
Ab diesem Tag legen die Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für jeden gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte, kurz ePA, an – es sei denn, der Versicherte widerspricht innerhalb von sechs Wochen. Möglich ist ein Widerspruch gegen die generelle Nutzung oder auch nur die Nutzung einzelner Inhalte.
Krankenkassen betonen effizientere Gesundheitsversorgung
Der Vorteil: Bisher wurden wichtige Gesundheitsdaten eines Patienten, von Vorerkrankungen über Diagnosen bis hin zu Medikationsplänen und Therapien von den verschiedenen behandelnden Ärzten und Kliniken oft nur in Papierform an den Patienten oder an mitbehandelnde Ärzte weitergegeben. Mit der ePA sollen diese Daten digitalisiert und der Umgang damit wie die Weitergabe an Ärzte, Kliniken oder Therapeuten für eine notwendige Mit- oder Weiterbehandlung vereinfacht werden.
Für die Krankenkassen liegen die Vorteile der ePA auf der Hand. „Patientinnen und Patienten haben beim Arztbesuch oder im Notfall alle behandlungsrelevanten Daten sicher in der Tasche“, sagt beispielsweise Diplom-Volkswirtin Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes e.V.
„Davon profitieren sie selbst, aber auch die Ärztinnen und Ärzte, die so immer auf dem neuesten Stand sind, vorherige Untersuchungen im Blick haben und auch über die Medikation ihrer Patientinnen und Patienten Bescheid wissen“, so Klemm. Zudem könne in den Apotheken künftig leichter über Multimedikation und Nebenwirkungen beraten werden.
„Das kann den Behandlungsverlauf deutlich erleichtern und spart zudem zeitliche und finanzielle Ressourcen, weil zum Beispiel Doppeluntersuchungen und arzneimittelbedingte Komplikationen wegfallen“, betont die Diplom-Volkswirtin. Damit scheint die ePA in der GKV auf der Zielgeraden zu sein. Vorangetrieben hat die Einführung die Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums aus dem vergangenen Jahr.
ePA auch in der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung (PKV) schreitet die Entwicklung ebenfalls voran. Einige private Krankenversicherer haben bereits seit diesem Jahr den Zugang zu einer elektronischen Patientenakte realisiert. Andere werden nach eigenen Angaben 2025 entsprechende Maßnahmen umsetzen. Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) sieht die Branche auf einem guten Weg.
Die Einführung des Tools dauere in der PKV nicht unbedingt länger, sie habe nur später begonnen, so der Verband. „Während Krankenkassen bereits seit mehreren Jahren zum Angebot verpflichtet sind, bieten private Krankenversicherungen die ePA auf freiwilliger Basis an. Der Anspruch ist dabei, den Versicherten vom Start weg nutzenstiftende, möglichst volldigitale Anwendungen anzubieten“, wie ein Sprecher des PKV-Verbandes betont.
Zudem spielten unterschiedliche Voraussetzungen eine Rolle. So sei die Krankenversichertennummer in der GKV eine Grundvoraussetzung für die Anlage einer ePA. „Während alle gesetzlich Versicherten eine Krankenversichertennummer haben, darf diese nach geltendem Recht in der PKV nur mit Zustimmung und Mitwirkung jedes einzelnen Versicherten ermittelt werden“, erklärt der Sprecher des PKV-Verbandes.
Dieses erhöhe den bürokratischen Aufwand und verzögere die flächendeckende Einführung der „ePA für alle“ und des E-Rezepts. Zahlreiche Gesetzesvorhaben hätten sich angeboten, die Hürden abzubauen und den PKV-Unternehmen eine zustimmungsfreie Bildung der einheitlichen KVNR zu erlauben. Doch bislang sei nichts passiert.
Private Krankenversicherer ziehen größtenteils 2025 nach
Dennoch sind die Krankenversicherer offensichtlich weit in ihren Planungen. Dies zeigt die Antwort zur Frage, wann der Verband damit rechnet, dass alle privat Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte erhalten beziehungsweise angeboten bekommen.
„Private Krankenversicherungen dürfen ihren Versicherten eine ePA anbieten, sind dazu aber nicht verpflichtet“, betont der Sprecher. „Wir gehen davon aus, dass bis zum Jahresende 2025 die meisten Privatversicherten eine ePA nutzen können werden.“
Weitere Details zur ePA erfahren gesetzlich Krankenversicherte in den Webportalen des Bundesministeriums für Gesundheit, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Privat Krankenversicherte erhalten umfassende Informationen im Webauftritt des PKV-Verbandes.