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Der passende Versicherungsschutz als Student

Jeder Studierende sollten seinen persönlichen Versicherungsschutz überprüfen, da nicht immer gewährleistet ist, dass er über den Versicherungsschutz der Eltern ausreichend gegen existenzielle Risiken abgesichert ist.                                                                             

(verpd) Kein Student ist vor unvorhersehbaren Ereignissen gefeit, bei denen er Schaden verursachen oder selbst betroffen sein kann, sei es durch einen Unfall oder andere Risiken. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig finanziell abzusichern, um im Falle eines Unglücks nicht in eine existenzielle Notlage zu geraten.

Je nach Alter, Berufsstand, Einkommen oder Wohnsitz eines Kindes ist auch ein erwachsener Sprössling in einigen bestehenden Versicherungsverträgen der Eltern mitversichert. Dies gilt auch für Studenten.

Sind jedoch bestimmte Voraussetzungen nicht mehr gegeben, benötigt auch ein Student eine eigene Versicherungspolice, um zum Teil existenzbedrohende Risiken finanziell abzusichern.

Auch ein Studierender kann einen anderen schädigen …

Eine der wichtigsten Absicherungen, die jeder – auch ein Student – haben sollte, ist eine private Haftpflichtversicherung. Denn jeder, der einen anderen unter anderem fahrlässig schädigt, haftet für den angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe mit seinem jetzigen und künftigen Einkommen und Vermögen. Eine Privathaftpflichtpolice ersetzt nicht nur den entstandenen Schaden, sondern wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab.

Haben Eltern eine solche Police, bleiben volljährige unverheiratete Kinder, auch wenn sie studieren, hier mitversichert – unabhängig davon, ob sie noch bei den Eltern wohnen. Sobald das Kind jedoch seine erste Ausbildung, also entweder eine Lehre oder das Studium beendet und/oder bereits voll gearbeitet hat, entfällt die kostenlose Mitversicherung. Spätestens dann benötigt der Nachwuchs eine eigene Privathaftpflichtpolice.

Ein abgeschlossenes Bachelorstudium zählt in der Regel jedoch noch nicht als Erstausbildung, wenn der Student unmittelbar danach ein angeschlossenes Masterstudium beginnt.

… oder sein Recht durchsetzen müssen

Eine ähnliche Regelung gibt es für die Privatrechtschutzversicherung. Wenn die Eltern eine solche Versicherung haben, sind unverheiratete, volljährige Kinder in der Regel bis zu einer in der Police bestimmten Altersgrenze – oft bis zum 25. oder 27. Lebensjahr – mitversichert, sofern sie keiner regelmäßigen Vollzeittätigkeit nachgehen, für die sie ein Gehalt erhalten.

Ausbildungsgehalt, BAföG-Bezug und/oder ein gelegentlich ausgeübter Job, um sich Geld hinzuzuverdienen, gelten nicht als Vollzeittätigkeit und regelmäßiges Gehalt. Somit sind auch Studierende mitversichert. Neuere Policen ermöglichen zum Teil sogar eine Mitversicherung ohne Altersbeschränkung, solange der Student ledig ist und keine regelmäßige berufliche Tätigkeit, für das er ein Gehalt erhält, ausübt.

Eine private Rechtsschutzversicherung bietet Kostenschutz für diverse Streitfälle, zum Beispiel, falls der Studierende seine Schadenersatzforderungen nach einem Unfall gerichtlich durchsetzen muss.

Haben die Eltern zudem eine Verkehrsrechtschutzversicherung und besitzt der Student ein auf sich zugelassenes Kfz oder nutzt er regelmäßig ein Kfz von Freunden, sollte beim Versicherer nachgefragt werden, ob er auch als Fahrer und Halter dieser Fahrzeuge Rechtschutz über die Police hat. Ist dies nicht der Fall, benötigt der Studierende eine eigene Verkehrsrechtsschutzversicherung.

(K)eine eigene Hausratversicherung für die Studentenbude

Solange der Studierende noch im elterlichen Haushalt wohnt, ist sein Hab und Gut gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- Einbruch-Diebstahl oder Leitungswasserschäden über die Hausratversicherung der Eltern abgesichert. Zieht der Studierende jedoch in eine eigene Wohnung, ist eine eigene Hausratversicherung erforderlich.

Wohnt der Student allerdings in einem WG-Zimmer oder einem Studentenwohnheim, wird dies häufig nicht als eigener Hausstand angesehen, sodass die Hausratversicherung der Eltern weiterhin Schutz bieten kann, sofern dies in den Versicherungsbedingungen vorgesehen ist.

In einigen Hausratversicherungspolicen der Eltern kann auch – teils gegen Aufpreis – eine Mitversicherung des Hausrates des Kindes vereinbart werden, wenn der Nachwuchs nur wegen eines Studiums woanders in eine Wohnung gezogen ist.

Kostenlos gesetzlich krankenversichert

Studierende können in der Regel bis zum 25. Lebensjahr im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichert werden, wenn beide Eltern oder der Elternteil mit dem höheren Einkommen gesetzlich krankenversichert sind. Gesetzesgrundlage ist der § 10 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch).

Eine Familienversicherung ist auch möglich, wenn ein Elternteil Krankenkassenmitglied ist und der andere Elternteil mit dem höheren Einkommen maximal 5.775 Euro monatliche Einkünfte hat und privat krankenversichert ist. Zudem darf das Monatseinkommen des Studenten maximal 505 Euro – bei einem Minijob maximal 538 Euro – betragen, ansonsten ist keine kostenfreie Familienversicherung in der GKV möglich.

Studenten, für die keine Familienversicherung möglich ist, können sich bis zum 30. Lebensjahr mit einem speziellen Studententarif, der „Krankenversicherung der Studenten“, kurz KVdS selbst in der GKV versichern. Berechnungsgrundlagen sind der maximale BAföG-Bedarfssatz, der seit dem 1. Oktober 2024 bei 855 Euro liegt, der GKV-Beitragssatz von 10,22 Prozent und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. Hinzu kommt noch der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Der Monatsbeitrag liegt dafür seit dem 1. Oktober 2024 bei 87,38 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung zuzüglich 34,20 Euro für die gesetzliche Pflegeversicherung für ab 23-jährige kinderlose Studenten (bei jüngeren Studenten oder Studenten mit einem Kind sind es 29,07 Euro). Hinzu kommt noch ein von der gewählten Krankenkasse verlangter Zusatzbeitrag – je Krankenkasse sind das zusätzlich zwischen etwa acht bis rund 28 Euro im Monat.

Private Krankenversicherung für einen optimalen Schutz

Studenten, für die keine kostenfreie Familienversicherung in der GKV besteht oder die von der Versicherungspflicht per Antrag befreit sind, können aber auch bei einem privaten Krankenversicherer eine private Krankenvoll- und Pflegeversicherung (PKV) zu vergünstigten Tarifen abschließen. Sie können damit die Vorteile eines Privatpatienten in Anspruch nehmen.

Je nach Vertragsvereinbarung gibt es bei der PKV im Gegensatz zur GKV einen verbesserten Leistungsumfang im ambulanten, stationären und/oder zahnärztlichen Bereich. Wer sich von der GKV auf Antrag befreien lassen möchte, um in die PKV zu wechseln, muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Beginn des ersten Studiums einen Antrag auf Versicherungspflichtbefreiung bei der bisherigen Krankenkasse stellen.

Aber auch, wer in der GKV kostenlos familienversichert sein will, aber einen besseren Versicherungsschutz wünscht, als ihn die Krankenkassen bieten, kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Entsprechende Policen gibt es für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich.

Hinweis: Jeder Student, der ins Ausland verreist, sollte unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt, wenn überhaupt, oftmals nur einen Teil der anfallenden Kosten, wenn man aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit im Ausland medizinische Hilfe benötigt.

Absicherung weiterer existenzieller Risiken

Neben der Krankenversicherung ist es wichtig, auch andere existenzielle Risiken wie Invalidität oder Berufsunfähigkeit abzusichern. Die Leistungen der Sozialversicherungen reichen in solchen Fällen oft nicht aus, sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht, um die notwendigen Kosten für einen behindertengerechten Umbau einer Wohnung oder den Kauf eines auf das Handicap abgestimmten Fahrzeugs zu decken.

Auch die späteren Einkommenseinbußen, die der Betroffene nach einer unfall- oder krankheitsbedingten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Vergleich zu einem Gesunden mit dem angestrebten Studienabschluss hat, werden durch die Sozialversicherungen nicht ausgeglichen.

Die private Versicherungswirtschaft bietet hier verschiedene Möglichkeiten an, wie zum Beispiel eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, um diese Lücken im gesetzlichen Versicherungsschutz zu schließen. Ein Versicherungsfachmann kann dabei helfen, die individuelle Situation eines Studierenden zu analysieren, um bestehende Versicherungslücken zu identifizieren und individuell passende Absicherungslösungen vorzuschlagen.