Es gibt zahlreiche vermeidbare, aber leider auch unvermeidbare Risiken, die erhebliche Schäden an einem Wohnhaus verursachen oder sogar zu dessen vollständiger Zerstörung führen können. Umso wichtiger ist es, sich finanziell gegen solche Schäden abzusichern.
(verpd) Jährlich verursachen Brände, Blitzeinschläge, Stürme und auch andere Gefahren wie Überschwemmungen Schäden in Milliardenhöhe an Wohnhäusern in Deutschland. Um als Immobilienbesitzer vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse geschützt zu sein, ist es ratsam, eine Gebäudeversicherung abzuschließen, die entsprechenden Schutz bietet. Auch die Absicherung einer eventuell vorhandenen Wärmepumpe und/oder Photovoltaikanlage gilt es dabei zu berücksichtigen.
Wenn ein Hausbesitzer die Kosten für Gebäudeschäden, die durch Risiken wie Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Überschwemmung verursacht werden können, selbst tragen muss, kann dies für ihn schnell zu einer finanziellen Katastrophe führen. Eine finanzielle Absicherung vor solchen Schäden bietet jedoch eine umfassende Gebäudeversicherung, die auch eine Elementarversicherung beinhaltet.
Die Dringlichkeit einer solchen Versicherungspolice wird durch Statistiken verdeutlicht: Allein von 2018 bis 2022 leisteten die Gebäudeversicherer nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) jedes Jahr Entschädigungszahlungen zwischen 5,8 und 10,6 Milliarden Euro für solche Versicherungsschäden.
Schäden, die von Immobilienbesitzern ohne Gebäudeversicherung oder ohne den zusätzlichen Elementarschutz getragen werden mussten, sind in diesen Zahlen nicht berücksichtigt.
Vom Sturm und Brandschaden …
Eine Wohngebäudeversicherung deckt üblicherweise Schäden ab, die durch Ereignisse wie Brand, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht, Hagel sowie ungewollt ausgetretenes Leitungswasser, beispielsweise durch ein gebrochenes Leitungswasserzuleitungsrohr, entstehen.
Je nach Vertragsvereinbarung können zudem weitere Risiken wie Glasbruch, Überspannungsschäden, Rauch- und Rußschäden sowie Rohrbrüche an Ableitungsrohren auf oder außerhalb des Grundstücks optional mitversichert werden.
Auch grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie Schäden an vorhandenen Photovoltaikanlagen und/oder Wärmepumpen können im Rahmen der versicherten Risiken einer Wohngebäudepolice meist gegen Aufpreis mitversichert werden. Einige Versicherungen bieten zusätzlich die Option, Notfallkosten, etwa für die Beseitigung einer Rohrverstopfung oder die Schädlingsbekämpfung, in den Versicherungsschutz einzuschließen.
… bis hin zu Schäden durch Überschwemmung und Schneelast
Wichtig ist insbesondere angesichts der zunehmenden Häufigkeit von Unwettern und Naturkatastrophen der Einschluss von Elementarrisiken in die Gebäudeversicherung. Allein im Jahr 2021 entfielen zum Beispiel von den 10,6 Milliarden Euro Schadensleistungen, die die Gebäudeversicherer gezahlt haben, rund 4,3 Milliarden Euro auf Elementarschäden.
Die Versicherer erstatten solche Schäden jedoch nur, wenn in der Police Elementarrisiken mit abgesichert sind. Dies ist meist optional gegen Aufpreis möglich.
Eine solche ergänzende Elementarversicherung leistet üblicherweise bei Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen, Überflutungen durch Starkregen oder Rückstau, Schneelast, Lawinen, Erdsenkungen, Erdrutsche, Vulkanausbrüche und Erdbeben.
Absicherung zum Neuwert
Versichert sind in einer Gebäudepolice das Haus einschließlich aller fest eingebauten Gebäudebestandteile und -zubehör, wie Dach, Mauerwerk, Wände, Böden bis hin zu fest verklebtem Teppichboden, Einbaumöbeln, Sanitäranlagen und einer Zentralheizung. Je nach Schadenausmaß wird unter anderem die Reparatur oder die Wiederbeschaffung der beschädigten Teile bezahlt.
Um ausreichend abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, das Gebäude zum Neuwert zu versichern. Im Schadenfall wird dann die in nahezu allen Fällen eingetretene Wertminderung der versicherten Sachen durch Alter und Abnutzung nicht berücksichtigt. Ist beispielsweise ein versichertes 20 Jahre altes Haus abgebrannt, wird ein neues, gleichartiges Haus bezahlt, auch wenn die Bau- und Materialpreise im Vergleich zu vor 20 Jahren erheblich gestiegen sind.
Bei den meisten Policen kann dafür der sogenannte gleitende Neuwert vereinbart werden. Damit wird sichergestellt, dass die Versicherungssummen auch den steigenden Bau- und Materialpreisen angepasst werden.
Umfassender Kostenschutz
Erstattet werden von der Gebäudeversicherung nicht nur die Schadens- beziehungsweise Reparaturkosten, die durch ein versichertes Risiko entstanden sind. Wenn in der Police vereinbart, übernimmt der Versicherer auch die durch den Schaden notwendigen Lösch-, Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur in der Police festgelegten Höhe.
In vielen Policen kann man ferner schadensbedingt angefallene Hotel- und/oder Mietausfallkosten sowie Kosten für einen Wasser- oder Gasverlust, die einem durch ein versichertes Risiko entstanden sind, bis zu einer bestimmten Höhe mitversichern.
In einigen Policen sind optional auch bestimmte Aufräum- und Wiederherstellungsarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück zum Beispiel für die Beseitigung umgestürzter Bäume nach einem Sturm versicherbar.
Selbst Schäden, die durch Vandalismus wie Graffitis am Gebäude oder durch einen Diebstahl an von außen an die Immobilie angebrachten Sachen entstanden sind, können in manchen Gebäudeversicherungen mit abgesichert werden.
Spezialabsicherung für Wärmepumpe und Photovoltaikanlage
Wer seine Wärmepumpe und/oder seine Photovoltaikanlage zusätzlich gegen weitere Gefahren versichert haben möchte, benötigt je nach Versicherer eine separate Police oder den Einschluss eines Zusatzbausteins in die Wohngebäudeversicherung.
Unter anderem können folgende weitere Risiken je nach Vereinbarung mit Zusatzbausteinen zur Wohngebäudeversicherung oder auch mit speziellen Wärmepumpen- oder Photovoltaikversicherungen versichert werden: Anlageschäden infolge Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Ungeschicklichkeit sowie Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, aber auch das Schadenrisiko durch Diebstahl und/oder Vandalismus.
Grundlegende Informationen zur Wohngebäudeversicherung enthält die kostenlos herunterladbare Broschüre „Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum“ des GDV. In einer individuellen Beratung kann ein Versicherungsvermittler klären, welche Gebäudeversicherung und welche möglichen Zusatzbausteine zur Police für die bestehende Immobilie den optimalen Versicherungsschutz bieten.